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Baulückenkataster
Baulückenkataster
Der Rat der Stadt Neustadt hat die Erstellung eines Baulückenkatasters für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Um die Stadtentwicklung zu optimieren ist es notwendig mit dem Grund und Boden sparsam umzugehen und dabei die Möglichkeit der Innenentwicklung zu nutzen.
- Vermeidung unnötigen Flächenverbrauchs
- Verhindert langfristig ein Überangebot an Bauflächen und Wohnobjekten
- Entgegenwirken eines Überangebot an Immobilien und den Wertverlust von Bestandsimmobilien
- Es wird ein ökologischer wie ökonomischer Beitrag zur Siedlungsentwicklung geleistet
- Bauherren könne auf bereits bestehende Straßen und Versorgungsleitungen zurückgreifen, somit schont es den Geldbeutel von Bauwilligen
Es werden unbebaute, untergenutzte, geringfügig bebaute Grundstücke erfasst, die nach überschlägiger Prüfung bereits jetzt Baurechte besitzen. Die potenziellen Baulücken sind als Punkte im Baulückenkataster zu erkennen.
GRÜNER Punkt: Verkaufsbereitschaft | ||
GELBER Punkt: Keine Information zur Verkaufsbereitschaft | ||
ROTER Punkt: Keine Verkaufsbereitschaft |
WICHTIG !!
- Aus DATENSCHUTZGRÜNDEN enthält das Baulückenkataster KEINE Angaben zu Namen und Adressen der jeweiligen Eigentümer, es sei denn, dies ist ausdrücklich gewünscht. Die WEITERGABE von Informationen über den Grundstückseigentümer erfolgt nur mit Einverständnis des Eigentümers selbst. Zudem können der Veröffentlichung im Kataster die Grundstückseigentümer jederzeit widersprechen.
- Der Widerspruch hat nur Einfluss auf die Darstellung im Internet und keinerlei Einfluss auf die Planungssituation.
- Aus den Darstellungen im Baulückenkataster können keine planungs- und bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Eine Bebaubarkeit kann nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag verbindlich geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt.
- Die mögliche Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohnen oder Gewerbe) ist nicht dargestellt.
Bodenrichtwert
Auskünfte zum Bodenrichtwert erhalten Sie beim
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Hameln-Hannover
- Geschäftsstelle Gutachterausschuss und Umlegungsausschuss -
Dorfstraße 19
30519 Hannover,
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 0511 30245-475.
Für weiterführende Beratungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Verkehrswertgutachten etc.) wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Rausch unter der Telefonnummer: 0511 30245-431,
E-Mail: michael.rausch@lgln.niedersachsen.de,
Interntauftritt: www.lgln.niedersachsen.de.
Für Auskünfte aus dem Bereich Liegenschaftskataster erreichen Sie die Kolleg*innen unter der Telefonnummer: 0511 30245-333, E-Mail: GAG-H@lgln.niedersachsen.de, Interntauftritt: www.gag.niedersachsen.de.
Baulücken auf Stadtteilebene
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