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Bebauungsplan Nr. 958 "Westlicher Bueskamp" vereinfachte 5. Änderung
Bebauungsplan Nr. 958 "Westlicher Bueskamp" vereinfachte 5. Änderung, Stadt Neustadt a. Rbge., Stadtteil Bordenau
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, auf einer brachliegenden Fläche, die ehemals als Parkplatz für einen Nahversorgungsmarkt genutzt wurde, eine Nachverdichtung mit Wohnbaugrundstücken zu ermöglichen, um im Sinne der Zielsetzungen des Baugesetzbuches die Innenwirkung des Stadtteils zu stärken.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 958 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
07.10.2024 | Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt a. Rbge. gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 BauGB |
11.11. bis 18.11.2024 | Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13 Abs. 2 BauGB |
19.11. bis 20.12.2024 | Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
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