Bebauungsplan Nr. 958 "Westlicher Bueskamp" vereinfachte 5. Änderung


Bebauungsplan Nr. 958 "Westlicher Bueskamp" vereinfachte 5. Änderung, Stadt Neustadt a. Rbge., Stadtteil Bordenau


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, auf einer brachliegenden Fläche, die ehemals als Parkplatz für einen Nahversorgungsmarkt genutzt wurde, eine Nachverdichtung mit Wohnbaugrundstücken zu ermöglichen, um im Sinne der Zielsetzungen des Baugesetzbuches die Innenwirkung des Stadtteils zu stärken.


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 958 wird gemäß § 13  BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

07.10.2024
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt a. Rbge. gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
11.11. bis
18.11.2024
Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13 Abs. 2 BauGB
19.11. bis
20.12.2024
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Planungsunterlagen


Bekanntmachung 


 

Planzeichung mit Begründung

    

Verkehrsuntersuchung


  

Schalltechnisches Gutachten

   

Bodengutachten/Gründungsgutachten

  

Ansprechperson

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