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Bebauungsplan Nr. 860 "Am Wiesengrunde, 1. Bauabschnitt", Stadtteil Metel
Bebauungsplan Nr. 860 "Am Wiesengrunde, 1. Bauabschnitt", Stadtteil Metel
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Das allgemeine Ziel der Planung ist die Schaffung von neuen Baugrundstücken am Ortsrand von Metel, die das Wohnen, die Landwirtschaft und nicht wesentlich störendes Gewerbe in ländlicher Umgebung ermöglichen und sich harmonisch an die bestehende Bebauung anpassen. Hierbei sollen Nutzungskonflikte zwischen der geplanten Nutzung und emissionsträchtigen bestehenden Nutzungen im alten Dorf vermieden werden.
Der allgemeine Zweck der Planung ist die Deckung des Bedarfs an Baugrundstücken für die Eigenentwicklung von Metel. Die Planung ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von neuen Baurechten zu schaffen.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die Bauleitplanung wird im vollen Verfahren durchgeführt. Für die Entwicklung des vorliegenden Bebauungsplans muss ein Teil des Flächennutzungsplans geändert werden. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren und ist unter folgendem Link abrufbar:
Flächennutzungsplanänderung Nr. 48 "Am Wiesengrunde", Stadtteil Metel
03.07.2023 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
24.07.2023 bis 14.08.2023 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
24.07.2023 bis 31.08.2023 | Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
06.02.2025 | Veröffentlichungsbeschluss |
17.02.2025 bis 19.03.2025 |
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
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