FNP-Änderung Nr. 46 + FNP-Ergänzung Nr. 11 - "Straßenüberführung Bahntrasse südliche Kernstadt", Stadtteil Kernstadt

Im Parallelverfahren wurde der Bebauungsplan Nr. 175 "Straßenüberführung Bahntrasse südliche Kernstadt" aufgestellt.

Allgemeines Ziel der 46. Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung zum Bau einer neuen Straßenbrücke, die in der südlichen Kernstadt als Ersatz für den aufzuhebenden höhengleichen Bahnübergang Siemensstraße dient und künftig die gemeindliche Straßenverbindung zwischen Siemensstraße und Wunstorfer Straße herstellt. Gleichzeitig wird die westlich der Bahntrasse dargestellte Sonderbaufläche für Einzelhandel in gewerbliche und gemischte Baufläche geändert, weil an diesem Standort kein Bedarf mehr für Einzelhandelsentwicklung besteht und die künftige Nutzung den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 136 „In der Kassebeern“ entsprechen soll. Im gültigen Flächennutzungsplan sind am südlichen Rand des Gewerbegebietes und am westlichen Rand der Bahntrasse Grünstreifen dargestellt, die als Radverbindungen dienen sollten. Entsprechend des künftigen Verkehrskonzeptes sind Grünverbindungen an dieser Stelle nicht mehr erforderlich und werden künftig als landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Allgemeines Ziel der 11. Ergänzung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung der beabsichtigten Art der Bodennutzung für ehemals von der Genehmigung ausgenommene Flächen. Grund für die Flächenherausnahme von der Genehmigung war das damals noch nicht abschließend geprüfte Verkehrskonzept, welches u.a. Planungen zur Verlegung der B 442 auf die Westseite der Bahntrasse und dem Bau einer Straßenunterführung an der Siemensstraße beinhaltete. Heute entspricht dieses Verkehrskonzept nicht mehr den Umsetzungszielen der Stadt Neustadt a. Rbge.. Die Verlegung der B 442 wird nicht mehr angestrebt und die Aufhebung des höhengleichen Bahnübergangs Siemensstraße kann verkehrstechnisch nur durch eine Straßenüberführung an anderer Stelle erreicht werden. Künftig werden im Geltungsbereich der 11. Ergänzung im Wesentlichen gewerbliche und gemischte Bauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen, Bahnflächen sowie öffentliche Straßen dargestellt.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

29.08.2022Aufstellungsbeschluss gem § 2 Abs. 1 BauGB
28.04.2023 bis 30.05.2023Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem § 3 Abs. 2 BauGB
07.12.2023Feststellungsbeschluss
22.12.2023
Genehmigung durch die Region Hannover (AZ: 61.03-21101-46/12-18/23)
12.01.2024Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gem § 6 Abs. 5 BauGB


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