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FNP-Änderung Nr. 36 "Neubauvorhaben Friedrich-Loeffler-Institut", Stadtteil Kernstadt/Mecklenhorst
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) in Mecklenhorst.
Der Bebauungsplan Nr. 164 wurde im Parallelverfahren aufgestellt. Alle Gutachten und weitere umweltbezogene Informationen sind auf der Seite des Bebauungsplanes Nr. 164 eingestellt.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
05.05.2014 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
21.05.2014 bis 04.06.2014 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
29.08.2016 bis 29.09.2014 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
08.06.2017 | Feststellungsbeschluss |
13.09.2017 | Genehmigung durch die Region Hannover (AZ: 61.03-21101-36/12-1/17) |
09.10.2017 | Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB |
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