FNP-Änderung Nr. 36 "Neubauvorhaben Friedrich-Loeffler-Institut", Stadtteil Kernstadt/Mecklenhorst

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) in Mecklenhorst.

Der Bebauungsplan Nr. 164 wurde im Parallelverfahren aufgestellt. Alle Gutachten und weitere umweltbezogene Informationen sind auf der Seite des Bebauungsplanes Nr. 164 eingestellt.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

05.05.2014Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
21.05.2014 bis 04.06.2014
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
29.08.2016 bis 29.09.2014Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
08.06.2017
Feststellungsbeschluss
13.09.2017
Genehmigung durch die Region Hannover (AZ: 61.03-21101-36/12-1/17)
09.10.2017
Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

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