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965 A - "Questhorst, 1. Bauabschnitt" Bordenau
965 A - "Questhorst, 1. Bauabschnitt" Bordenau
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen zur bedarfsgerechten Entwicklung des Stadtteiles Bordenau unter Berücksichtigung der Nutzung vorhandener Infrastruktur. Das Plangebiet, wie auch die gesamte Ortslage von Bordenau, sind vom Flugbetrieb des Militärflugplatzes Wunstorf und des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen betroffen. Die größte Belastung durch Fluglärm wird dabei wegen der direkt über Bordenau verlaufenden Flugverfahren und den durch die Flugplatznähe bedingten geringen Überflughöhen durch den Militärflugplatz Wunstorf verursacht. Hierzu können die unten aufgeführten Schallgutachten zum Bauleitplanverfahren eingesehen werden. Die Berechnungsgrundlagen werden aufgrund des hohen inhaltlichen Umfanges hier nicht bereitgestellt und können auf Anfrage eingesehen werden.
Des Weiteren ist ein Link zu der Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Wunstorf beigefügt.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
01.12.2014 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
09.01.2015 bis 23.01.2015 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB |
19.05.2017 bis 26.06.2017 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
04.03.2021 | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
03.04.2021 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB
bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Verfügbare Dokumente
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