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710 B - "Alte Heerstraße" Helstorf
710 B - "Alte Heerstraße" Helstorf
Der Bebauungsplan Nr. 710 „Alte Heerstraße“, im Stadtteil Helstorf der Stadt Neustadt a. Rbge., wurde aus verfahrenstechnischen Gründen in die Teilbereiche 710 A und 710 B aufgeteilt. Beide Teile durchliefen die gemäß Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte. Es wurde allerdings nur für den Teilbereich 710 A der Satzungsbeschluss gefasst. Dieser Plan wurde am 13.09.2001 rechtskräftig. Dieses Baugebiet sowie das sich in der Nähe und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 711 befindende Baugebiet sind nunmehr erschlossen und bebaut. Um der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen ein Angebot gegenüber zu stellen, soll nun der Teilbereich B realisiert werden, hierzu wird nunmehr der Bebauungsplan Nr. 710 B „Alte Heerstraße“ zur Rechtskraft gebracht. Aufgabe des Bebauungsplans ist es, durch verbindliche Festsetzungen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Plangebiet zu leiten. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken für nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Helstorf schaffen.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
24.07.2000 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
06.05.2019 bis 06.06.2019 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
03.09.2020 | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
09.11.2020 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
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