710 B - "Alte Heerstraße" Helstorf

710 B - "Alte Heerstraße" Helstorf

Der Bebauungsplan Nr. 710 „Alte Heerstraße“, im Stadtteil Helstorf der Stadt Neustadt a. Rbge., wurde aus verfahrenstechnischen Gründen in die Teilbereiche 710 A und 710 B aufgeteilt. Beide Teile durchliefen die gemäß Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte. Es wurde allerdings nur für den Teilbereich 710 A der Satzungsbeschluss gefasst. Dieser Plan wurde am 13.09.2001 rechtskräftig. Dieses Baugebiet sowie das sich in der Nähe und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 711 befindende Baugebiet sind nunmehr erschlossen und bebaut. Um der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen ein Angebot gegenüber zu stellen, soll nun der Teilbereich B realisiert werden, hierzu wird nunmehr der Bebauungsplan Nr. 710 B „Alte Heerstraße“ zur Rechtskraft gebracht. Aufgabe des Bebauungsplans ist es, durch verbindliche Festsetzungen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Plangebiet zu leiten. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken für nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Helstorf schaffen.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

24.07.2000Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
06.05.2019 bis 06.06.2019Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
03.09.2020Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
09.11.2020Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB

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