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175 - "Straßenüberführung Bahntrasse südliche Kernstadt" Kernstadt
175 - "Straßenüberführung Bahntrasse südliche Kernstadt" Kernstadt
Mit dieser Aufstellung des Bebauungsplans wurde gleichzeitig der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert (und ergänzt).
Der höhengleiche Bahnübergang an der Siemensstraße soll aufgehoben werden, weil die Schrankenschließzeiten durch hohe Auslastung im Bahnverkehr bereits jetzt extrem hoch sind und künftig noch steigen werden. Ein Planfeststellungsverfahren kann zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Straßenüberführung als Ersatz für den höhengleichen Bahnübergang nicht angewendet werden. Insofern ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ziele des Bebauungsplans sind:
- Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Straßenbrücke als Ersatz für den aufzuhebenden höhengleichen Bahnübergang Siemensstraße,
- die Sicherheit und Leichtigkeit für den motorisierten Individualverkehr, Radfahr- und Fußgängerverkehr zu verbessern,
- die Anbindung der südwestlichen Kernstadt zu den östlichen Stadtteilen und den südöstlichen Infrastruktureinrichtungen (Schulzentrum, Krankenhaus) sowie zu den überörtlichen Verkehrswegen B 442 und B 6 zu sichern und zu verbessern.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
29.08.2022 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
28.04.2023 bis 30.05.2023 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
08.11.2023 bis 22.11.2023 | Erneute beschränkte Auslegung des Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB |
07.12.2023 | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
01.02.2024 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
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