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167 - "Vergnügungsstätten" Kernstadt
167 - "Vergnügungsstätten" Kernstadt
ABLAUF DES AUFSTELLUNGSVERFAHRENS
07.04.2016 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
27.02.2017 bis 27.03.2017 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
25.07.2017 bis 25.08.2017 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
04.12.2017 bis 18.12.2017 | Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
08.03.2018 | Satzungsbeschluss |
12.04.2018 | Rechtskraft des Bauleitplans |
VERFÜGBARE DOKUMENTE
Die Grundlage für den o.g. Bebauungsplan bildet das im Jahre 2014 vom Rat der Stadt Neustadt am Rübenberge beschlossene Vergnügungsstättenkonzept. Ziel des Vergnügungsstättenkonzeptes ist es, eine gesamtstädtische räumliche Entwick-
lungskonzeption zur planungsrechtlichen Steuerung von neuen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet zu erhalten. Das Vergnügungsstättenkonzept stellt eine städtebauliche Beurteilung dar und dient als Grundlage für eine städtebauliche bzw. planungsrechtliche Steuerung weiterer Vergnügungsstätten im Neustädter Stadtgebiet.
>>> Hier finden Sie das Vergnügungsstättenkonzept <<<
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