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108 D - "Innenstadt" Kernstadt
108 D - "Innenstadt" Kernstadt
Dieser Bebauungsplan liegt zum Teil innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 167 "Vergnügungsstätten" und wird durch die dort getroffenen textlichen Festsetzungen geändert. Die dazugehörigen Festsetzungen finden Sie unter:
Bebauungsplan Nr. 167 "Vergnügungsstätten"
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
12.05.1977 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB | |
23.11.1992 | 1. Änderung | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
07.12.1992 bis 11.01.1993 | 1. Änderung | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
03.06.1993 | 1. Änderung | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
06.01.1994 | 1. Änderung | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
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