Bauleitplanung

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Alle Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

Ein Bebauungsplan ist mit Ende des Verfahrens nach Bekanntgabe des entsprechenden Ratsbeschlusses eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht) und Grundlage für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne können zusammen mit den Begründungen bei der Stadt Neustadt (u.a. über die städtische Homepage) von jedermann eingesehen werden.




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