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fliegende Bauten
Fliegende Bauten
Allgemeine Informationen
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte).
Für die meisten fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.
Gebühren
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.Der Gebührenrahmen beträgt zwischen 15,00 € und 162,00 €.
Rechtsgrundlagen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Merkblatt
Formulare
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Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.