Bauvorbescheid

Bauvorbescheid

Allgemeine Informationen

Die Bauvoranfrage ist als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ein förmliches Verfahren nach § 73 Nds. Bauordnung (NBauO). In diesem Verfahren können Sie über einzelne Fragen zu der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine rechtsverbindliche Entscheidung beantragen. Es ist ein konkretes Bauvorhaben zu benennen. Die Frage "Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?" ist als unkonkrete Fragestellung unzulässig.

Die Bauvoranfrage ist schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordrucks bei der Stadt Neustadt am Rbge. einzureichen.

Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen (amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßstab) einzureichen, die zur Beurteilung der durch die Bauvoranfrage gestellten Fragen erforderlich sind (§ 4 Bauvorlagenverordnung).


Fristen

Ein positiver Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser vor Ablauf seiner Gültigkeitsfrist bei der Stadt Neustadt am Rbge. eingegangen ist.


Gebühren

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an.


Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Baugebührenordnung (BauGO)


Formulare

Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V.m. § 73 NBauO)

Ansprechpartner

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