Baulasten

Baulasten

Allgemeine Informationen

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Erklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.

Baulasten können bei der Bauaufsichtsbehörde, einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Notar beurkundet werden.

Rechtswirksam werden die Baulasten mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis und bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen. Die Baulast kann auf Antrag gelöscht werden, sofern die Vorschriften des öffentlichen Baurechts auch ohne die Baulast eingehalten werden. Vor Löschung sind die Eigentümer der begünstigten Grundstücke zu hören.

Das Baulastenverzeichnis wird der Stadt Neustadt am Rbge. als Untere Bauaufsichtsbehörde geführt.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.


Gebühren

Die Eintragung und Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt. In der Regel tragen die Baulastbegünstigten die Kosten. Der Gebührenrahmen beträgt zwischen 90,00 € und 2.470,00 €.

Für die Einsichtnahmen und/oder eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € je Flurstück an.


Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Baugebührenordnung (BauGO)


Merkblatt

Merkblatt zu Baulasteintragungen


Formular

Antragsformular Baulast

Ansprechpartner

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Sprechzeiten

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