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Bauen & Wohnen
Bauen & Wohnen in Neustadt a. Rbge.
+++ Hinweis der Region Hannover zum Mietspiegel +++
Der Mietspiegel 2021 hat in der Landeshauptstadt Hannover Ende September 2023 seine Qualifikation verloren, in allen anderen Kommunen der Region geschieht dies bis spätestens November 2023. Die Anwendung als einfacher Mietspiegel bleibt weiterhin möglich.
Um den Mieter*innen und Vermieter*innen ein aktuelles Instrument zur Verfügung zu stellen, erstellt die Region Hannover in Zusammenarbeit mit den Kommunen im Regionsgebiet aktualisierte einfache Mietspiegel, die die Zeit bis zur Veröffentlichung der qualifizierten Mietspiegel überbrücken sollen. Das Erscheinen ist, vorbehaltlich der erforderlichen politischen Beschlüsse der Städte und Gemeinden, für Ende des Jahres 2023 anvisiert.
Nach Inkrafttreten der neuen Mietspiegel werden diese auf der Seite der Region Hannover eingestellt.
Derzeit geht die Region Hannover davon aus, dass Ende 2024/Anfang 2025 die neuen qualifizierten Mietspiegel 2025 veröffentlicht werden können.
Allgemeine Hinweise zu Mietspiegeln
Zunächst ist nach der gesetzlichen Definition des § 558c Abs. 1 BGB jede Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist, ein Mietspiegel. Das Gesetz knüpft besondere Rechtsfolgen an Mietspiegel, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Mietspiegel werden als „qualifizierte Mietspiegel“ (§558d Abs. 1 BGB) bezeichnet. Für Mietspiegel, die diese Anforderungen nicht erfüllen, hat sich der Begriff „einfache Mietspiegel“ herausgebildet.
Für einen qualifizierten Mietspiegel wird im gerichtlichen Verfahren von Gesetzes wegen (widerlegbar) vermutet, dass die im Mietspiegel angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Der Gesetzgeber misst einem qualifizierten Mietspiegel somit eine besondere Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der in ihm enthaltenen Daten und eine breite Akzeptanz zu. Diese gesetzliche Vermutungswirkung besteht für einen einfachen Mietspiegel nicht. Dennoch kann dieser ein Indiz dafür darstellen, dass die abgebildeten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben. Auch ein einfacher Mietspiegel ist daher eine Orientierungshilfe bei der Mietpreisfindung. Auf seiner Grundlage können sich Mietvertragsparteien in einem transparenten Verfahren auf eine angemessene Miethöhe einigen. Der einfache Mietspiegel trägt somit erheblich zum Rechtsfrieden zwischen Beteiligten bei.
Mietspiegel der Stadt Neustadt a. Rbge.
Hier finden Sie die aktuelle Version des qualifizierten Mietspiegels gemäß
§ 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für das Gebiet der Stadt Neustadt am Rübenberge. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt Neustadt am Rübenberge üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er wird regelmäßig überarbeitet, alle vier Jahre neu erstellt und schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Keine Anwendung findet der Mietspiegel z.B. bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
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