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Bauen & Wohnen
Bauen & Wohnen in Neustadt a. Rbge.
+++ Hinweis der Region Hannover zum Mietspiegel +++
Die Region Hannover erstellt seit dem Jahr 2011 gemeinsam mit den 21 Städten und Gemeinden im Regionsgebiet qualifizierte Mietspiegel. Die letzten qualifizierten Mietspiegel wurden 2021 erstellt. Derzeit geht die Region Hannover davon aus, dass Ende 2025 neue qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegel 2025) veröffentlicht werden können.
Um Mietern und Vermietern bis dahin ein aktuelles Instrument zur Verfügung zu stellen, hat die Region Hannover in Zusammenarbeit mit den 21 Städten und Gemeinden einfache Mietspiegel (Mietspiegel 2023) erstellt, die die Zeit bis zur Veröffentlichung der neuen qualifizierten Mietspiegel überbrücken sollen. Mietspiegel sollen gem. § 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Bis zum Erscheinen der Mietspiegel 2025 können die Mietspiegel 2023 angewendet werden.
Nach Inkrafttreten der neuen Mietspiegel werden diese auf der Seite der Region Hannover eingestellt.
Allgemeine Hinweise zu Mietspiegeln
Zunächst Zunächst ist nach der gesetzlichen Definition des § 558c Abs. 1 BGB jede Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist, ein Mietspiegel. Das Gesetz knüpft besondere Rechtsfolgen an Mietspiegel, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Mietspiegel werden als „qualifizierte Mietspiegel“ (§558d Abs. 1 BGB) bezeichnet. Für Mietspiegel, die diese Anforderungen nicht erfüllen, hat sich der Begriff „einfache Mietspiegel“ herausgebildet.Für einen qualifizierten Mietspiegel wird im gerichtlichen Verfahren von Gesetzes wegen (widerlegbar) vermutet, dass die im Mietspiegel angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Der Gesetzgeber misst einem qualifizierten Mietspiegel somit eine besondere Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der in ihm enthaltenen Daten und eine breite Akzeptanz zu. Diese gesetzliche Vermutungswirkung besteht für einen einfachen Mietspiegel nicht. Dennoch kann dieser ein Indiz dafür darstellen, dass die abgebildeten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben. Auch ein einfacher Mietspiegel ist daher eine Orientierungshilfe bei der Mietpreisfindung. Auf seiner Grundlage können sich Mietvertragsparteien in einem transparenten Verfahren auf eine angemessene Miethöhe einigen. Der einfache Mietspiegel trägt somit erheblich zum Rechtsfrieden zwischen Beteiligten bei.

© Region Hannover
Mietspiegel der Stadt Neustadt a. Rbge.
Hier finden Sie die aktuelle Version des qualifizierten Mietspiegels gemäß
§ 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für das Gebiet der Stadt Neustadt am Rübenberge. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt Neustadt am Rübenberge üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er wird regelmäßig überarbeitet, alle vier Jahre neu erstellt und schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Keine Anwendung findet der Mietspiegel z.B. bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
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