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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neustadt-a-rbge.de
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Niederächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Stand: 26. April 2021
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Ältere Word- und PDF-Dateien
Neu eingestellte Word- und PDF-Dateien werden in der Regel in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. - Ältere Videos
Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen, sofern diese nicht schon vorhanden sind. - Ältere Bilder
Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern wir innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern dies zur Kenntnis nehmen, werden wir die Alternativtexte nachträglich anpassen. - Kartografie innerhalb der Webseite
Die Kartografie an sich ist eine hauptsächlich bildliche Darstellung, die zurzeit nicht vollumfänglich barrierefrei dargestellt werden kann. - Redaktionelle Inhalte
Einige Inhalte werden noch nicht in Einfacher Sprache zur Verfügung gestellt. Schnellstmöglich werden aber die Inhalte der Webseite in Einfacher Sprache abgebildet und die wichtigsten Informationen auch in Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Wenn Sie mit einem Screenreader arbeiten, empfehlen wir Ihnen, unsere Website mit dem Browser von Chrome zu besuchen, da nicht alle Vorlesefunktionen von Mozilla Firefox oder dem Internet Explorer unterstützt werden.
Schriftgröße und Kontrast
Auf jeder Seite bieten wir in der Metanavigation ganz oben rechts die Option an, den Kontrast zu ändern.
Die angezeigte Schriftgröße kann wie folgt geändert werden:
- im Internet Explorer über: Menü „Ansicht“ → „Textgröße“ die gewünschte Größe oder durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.
- in Mozilla/Firefox und Netscape über: Menü „Ansicht“ → „Text-Zoom“ die gewünschte Prozentzahl wählen oder mit der Tastatur durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.
Darüber hinaus lassen sich Kontrast und Schriftfarben in jedem Browser über die Internetoptionen individuell anpassen.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder möchten Sie uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen, dann kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderunen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010