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Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeFür den Antrag auf Vorbescheid müssen Sie grundsätzlich auch den amtlichen Vordruck verwenden.
Im Antrag muss die vorab zu prüfende Einzelfrage und das Vorhaben konkret beschrieben sein. Hierzu ist es in jedem Fall notwendig, einen Lageplan oder einen Auszug aus der Flurkarte beizufügen. Je nach Fragestellung sind weitere Bauunterlagen vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeNBauO 2012
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeDokumente
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde, die für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig ist.
Den für Ihr Gebiet zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.