- Rathaus
- Bürgermeister
- Pressestelle
- Arbeiten bei der Stadt
- Standesamt
- Formularcenter
- Beschwerdestelle
- Stadtbüro
- KFZ-Zulassung
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Online-Terminservice
- Gleichstellungsbeauftragte
- Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
- menschlich ∙ solidarisch ∙ fair
- Schwangerschaftsverhütung gleichberechtigt gestalten
- Offener Treff für Alleinerziehende
- FrauenNetzWerken – KI für mein Unternehmen nutzbar machen
- Vortrag: „Frauen und Finanzen“
- Gemeinsam alleinerziehend in Neustadt
- Frauen starten durch: (Wieder-)Einstieg in den Job
- Bekanntmachungen
- Ausschreibungen & Vergaben
- Ihre Verwaltung
- Haushalt & Finanzen
- Öffentliche Ordnung
- Ortsrecht & Satzungen
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Sterbeurkunde beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 15,00 €Vorkasse: NeinAusstellung einer SterbeurkundeGebühr: 7,50 €Vorkasse: NeinJedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wirdWelche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeExterne DienstleistungAnträge / Formulare