Wohnsitz Ummeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
    Die Ummeldung oder Anmeldung kann erst vorgenommen werden, wenn der Einzug in die neue Wohnung oder das neue Haus bereits stattgefunden hat. Eine Meldung im Vorfeld ist nicht möglich.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein
    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
    • wenn Sie Eigentümer der bezogenen Immobilie oder Wohnung sind, ist keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
    • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder für Kinder ohne eigenes Dokument die Geburtsurkunde) der umziehenden Personen
    • bei betreuten Personen brauchen wir eine schriftliche Vollmacht oder den Betreuerausweis
    • bei Personen, die nicht selbst erscheinen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen
    • bei Zuzug von außerhalb:
               - sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir die Anmeldebestätigung Ihrer letzten Meldeadresse im Inland
               - bei Heirat oder Geburt im Ausland benötigen wir die entsprechenden Urkunden mit Übersetzung

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
    • eine Online-Anmeldung bzw. -Ummeldung ist nicht möglich
    • das Mitbringen des Meldescheins ist nicht erforderlich
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.

Zuständige Abteilungen