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Reisepass Ausstellung Express
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Welche Unterlagen werden benötigt?
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis oder ggf. bisheriger Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) von der Stadt Neustadt a. Rbge. ausgestellt wurde (bei Geburt/Heirat im Ausland mit Übersetzung)
- bei Antragstellern unter 18 Jahren:
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Die Sechstagefrist kann nur eingehalten werden, sofern die Bestellung bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Für welche Länder ist ein Reisepass für die Einreise nötig?
Unter folgendem Link zur Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in sämtliche Länder.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.