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Bauaufsicht
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
- Bemerkungen
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeDie notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Antrag.
Im Regelfall wird für einen Bauantrag die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassers (Bauingenieur, Architekt) notwendig sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeDie Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeDie Vordrucke können unten abgerufen werden.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeExterne Dienstleistung
- Abbruchgenehmigung
- Baugebiete in Neustadt am Rübenberge
- Baugenehmigung (Bauantrag)
- Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage
- Bauvorlageberechtigung
- Bauleitplanungen
- Fliegende Bauten
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Dokumente
Formulare
- Antrag auf Ermessensentscheidung
- Erklärung EEWärmeG
- Vorzeitige Prüfung Statik
- § 47 NVStättVO, Hinweisblatt und Antrag
Links
Anträge / Formulare
- Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Baugenehmigung für Sonderbauten im Baugenehmigungsverfahren (§ 64 NBauO) - Anlage 4
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde.
Den für Ihr Gebiet/für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.