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Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeBemerkungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeLinks
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Über eine kurze Anfrage bei der Stadtverwaltung können Sie klären, was Sie in beim Baumfällen beachten müssen.