Untersuchungsberechtigungsschein

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt vor Ort im Stadtbüro bzw. in der Außenstelle Mandelsloh ausgestellt.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

    Die Beantragung ist durch den Jugendlichen selbst - sofern bereits ein eigenes Ausweisdokument vorhanden ist - oder auch durch einen Sorgeberechtigten möglich.


    Wann ist die Ausstellung möglich?


    • Erstuntersuchung:    frühestens 14 Monate vor Ausbildungsbeginn
    • Nachuntersuchung:  frühestens 9 Monate nach Ausbildungsbeginn


  • Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Zuständig sind das Stadtbüro Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle Mandelsloh.

Zuständige Abteilungen