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Untersuchungsberechtigungsschein
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Zuständig sind das Stadtbüro Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle Mandelsloh.