Bestattung anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

    Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Kinder
    • Enkelkinder
    • Eltern
    • Großeltern
    • Geschwister

    Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

     

    Das Standesamt

     

    Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite des Standesamtes der Stadt Neustadt am Rübenberge. Sie finden uns im Gebäude Theodor-Heuss-Str. 18, 31535 Neustadt am Rübenberge und können uns zu folgenden Besuchszeiten erreichen.

    dienstags                                  08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

    donnerstags                              13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    freitags                                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Montags und mittwochs hat das Standesamt geschlossen.

    Zu unseren Aufgaben zählen:

     

    • Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften (Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft durch die beiden Verlobten/Prüfung der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft)

    Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften sind ganzjährig von montags bis freitags jeweils um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr und 11.00 Uhr im Herzog-Erich-Gemach des Schlosses Landestrost möglich (Mehrkosten erfragen Sie bitte im Standesamt). In den Monaten April bis Dezember bieten wir an jedem ersten Samstag im Monat Trauungen jeweils um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr an. Terminverschiebungen können sich aufgrund von Veranstaltungen im Schloss ergeben!

    Im Trauzimmer des Standesamtes in der Theodor-Heuss-Str. können Sie in der Regel von montags bis freitags um 9.00 Uhr, 9.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen.

    Eheschließungstermine können Sie telefonisch. persönlich oder schriftlich (gerne auch per E-Mail) vereinbaren.

     

    • Die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche zur Eheschließung im Ausland
    • Die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen für den Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge
    • Das Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern (s. Dokument unten oder online über den unten genannten Link)
    • Vaterschaftsanerkennungen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (auch vor Geburt möglich)
    • Abgabe von Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserklärungen von Spätaussiedlern, Namenserteilung/-bestimmung von Kindern, wenn die Eltern verschiedene Namen tragen, etc.)
    • Kirchenaustritte (der Kircheneintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde möglich)

    Wir bitten, um unnötig lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden, um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Dieses ist insbesondere bei Eheschließungen erforderlich, da Ihnen im Telefonat dann auch die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden.

     

    Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern persönlich an!

     

    Ansprechpartnerinnen:

    Standesbeamtin Frau Bischoff

    Tel. 05032/84-148

     

    Standesbeamtin Frau Garms

    Tel.: 05032/84-149

     

    Standesbeamtin Frau Krippner

    Tel.: 05032/84-151

     

    Standesbeamtin Frau Mohrhoff

    Tel.: 05032/84-150

     

    Standesbeamtin Frau Rohrmoser

    Tel.: 05032/84-147

     

    Sachbearbeiterin Frau Thoma

    Tel.: 05032/84-152

     

    Zentrale der Stadt Neustadt am Rübenberge

    Tel.: 05032/84-0

     

    Telefax Standesamt

    Fax.: 05032/84-7155

     

     

    Im Folgenden einige Fotos der Trauzimmer der Stadt Neustadt am Rübenberge (durch Anklicken vergrößerbar):

     

    Herzog-Erich-GemachHerzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Herzog-Erich-Gemach im Schloss LandestrostHerzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.

    SchlosshofSchlosshof© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Schloss LandestrostSchloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Außenansicht Standesamt Theodor-Heuss-Str. 18Außenansicht Standesamt Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
    • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

    Im Falle einer Urnenbestattung:

    • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

    Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

    • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
    • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Anmeldung selbst ist kostenlos.  Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

    • Gemeinden
    • Kirchen, Kirchengemeinden
    • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

    Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

  • Bemerkungen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Region Hannover

Zuständige Stelle für Leichenpässe: Team Begutachtung

Zuständige Stelle für Ausnahmegenehmigungen: Team Verwaltung

Zuständige Abteilungen