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Veranstaltung: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
- §§ 1, 41, 51 und 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- §§ 1 Abs. 1 und 2, 12, 13, 30 und 31 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) und zur Datenspeicherung die §§ 38,39 NPOG
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare