Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .

  • Verfahrensablauf

    Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

  • Voraussetzungen

    • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ:

        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

  • Anträge / Formulare