- Rathaus
- Bürgermeister
- Pressestelle
- Arbeiten bei der Stadt
- Standesamt
- Formularcenter
- Beschwerdestelle
- Stadtbüro
- KFZ-Zulassung
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Online-Terminservice
- Gleichstellungsbeauftragte
- Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
- menschlich ∙ solidarisch ∙ fair
- Schwangerschaftsverhütung gleichberechtigt gestalten
- Offener Treff für Alleinerziehende
- FrauenNetzWerken – KI für mein Unternehmen nutzbar machen
- Vortrag: „Frauen und Finanzen“
- Gemeinsam alleinerziehend in Neustadt
- Frauen starten durch: (Wieder-)Einstieg in den Job
- Bekanntmachungen
- Ausschreibungen & Vergaben
- Ihre Verwaltung
- Haushalt & Finanzen
- Öffentliche Ordnung
- Ortsrecht & Satzungen
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.