Versteigerung: Anzeige

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Versteigerererlaubnis
    • schriftliche Anzeige aus der hervorgehen muss:
      • Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und
      • Gattung der zu versteigernden Ware
      • Bei Versteigerung von Waren ,
        1. die zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder
        2. wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder
        3. im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
        4. in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht,

    werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

    • der Anlass der Versteigerung sowie
    • der Name und die Anschrift der Auftraggeber
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine Nachmeldung einzelner Versteigerungsgegenstände ist möglich, wenn die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2a Versteigererverordnung (VerstV) erfüllt sind.

    Eine neue Versteigerung am Ort der vorhergehenden Versteigerung darf erst dann begonnen werden, wenn die vorhergehende Versteigerung mindestens vor 5 Tagen beendet wurde. Eine Versteigerung darf die Dauer von 6 Tagen nicht überschreiten. In Einzelfällen kann die zuständige Stelle gemäß § 3 Absatz 3 VerstV von den genannten Fristen Ausnahmen gewähren.