Straßenreinigungsgebühr

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage der Kernstadt der Stadt Neustadt a. Rbge. einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung nach Maßgabe der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Neustadt a. Rbge. durch.

    Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Straßenfrontlänge der Grundstücke und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört. Bruchteile von Metern der Straßenfrontlänge werden unter 0,5 m abgerundet und ab 0,5 m aufgerundet.
     
    Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen werden nach dem Verschmutzungsgrad, der Verkehrsbelastung bzw. der Häufigkeit der Reinigung in folgende Reinigungsklassen eingeteilt:
     
    Reinigungsklasse   I Reinigung mindestens einmal wöchentlich mit Großgeräten
    Reinigungsklasse  II Reinigung mindestens zweimal wöchentlich Schonreinigung     (Kombinierte Hand-/Maschinenreinigung)

    Die Reinigungsgebühr beträgt jährlich je Meter Straßenfront in
     
    Reinigungsklasse   I  =    1,44 EUR

    Reinigungsklasse  II  =   13,20 EUR  (Innenstadtreinigung)
     
    Gebührenpflichtige sind diejenigen, die die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung benutzen. Als solche gelten die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungsverordnung) aufgeführten Straßen liegen


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