Tourismusbeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung am 03.12.1998 erstmalig die Erhebung eines Tourismusbeitrages für den staatlich anerkannten Erholungsort Mardorf beschlossen.

    Gemäß der Tourismusbeitragssatzung werden zur Deckung des Aufwandes für die Förderung des Tourismus sowie für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der dem Tourismus dienenden Einrichtungen des staatlich anerkannten Erholungsortes Mardorf Tourismusbeiträge erhoben.

    Beitragspflichtig sind nach § 2 Absatz 1 dieser Satzung alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus im Stadtteil Mardorf unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden


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Zuständige Mitarbeitende