Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.


Zuständige Abteilungen