Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

    Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei

    • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
    • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
    • Schwangerschaft,
    • Alleinerziehung von Kindern,
    • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
    • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
    • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
    • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.

    Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

    .Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
    • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
    • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
    • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

    Bei weiteren Fragen stehen die Sachbearbeiter*innen des Sachgebiets Sozialhilfe und Asyl gern telefonisch oder per E-Mail zu Verfügung. Persönliche Vorsprachen können telefonisch vereinbart werden.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Für Einwohner*innen der Stadt Neustadt a. Rbge ist die Stadt Neustadt a. Rbge. im Auftrag der Region Hannover zuständig.

Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Soziales - Sachgebiet Sozialhilfe und Asyl.

Zuständige Abteilungen