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Mein Name ist Martina Johannes und ich bin seit dem 01.12.2023 Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neustadt am Rübenberge. Trotz der erreichten rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, ist die tatsächliche Gleichstellung im Alltag ein noch nicht erreichtes Ziel. Ungleiche Verwirklichungschancen zwischen Frauen und Männern bestehen auch heutzutage und spiegeln sich in ungleich verteilter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Teilhabe von Frauen und Männern wieder. Mein Anliegen ist es deshalb, aktiv daran mitzuwirken die Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Hierzu möchte ich mich näher mit dem Thema häusliche Gewalt auseinandersetzten und in diesem Zusammenhang auch auf die Täterberatung aufmerksam machen, die einen weiteren Baustein darstellt, um an den Wurzeln des Problems anzusetzen. Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit soll die Auseinandersetzung mit typischen Frauen- und Männerberufen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, den Auftrag, der sich aus der Niedersächsischen Verfassung Artikel 3 Absatz 2 Satz 3 ergibt, zu verwirklichen. Hier heißt es:
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“.
Gleichstellungsarbeit ist eine langwierige und manchmal schwer messbare Aufgabe, die die Bereitschaft und den Willen aller Geschlechter voraussetzt, tatsächliche Gleichberechtigung anzustreben und umzusetzen. Daher ist Gleichstellungsarbeit auch immer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
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